Der SBR hat in den Ratsausschüssen der Stadt Haltern am See eine beratende Funktion. Er soll gemäß § 1 der Satzung als gewählte Vertretung aller Senior*innen der Stadt (Einwohner*innen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben) die besonderen Belange und Interessen dieser Altersgruppe wahrnehmen.
Die Satzung stattet den Seniorenbeirat mit der Befugnis aus, bei örtlichen Angelegenheiten der Planung und Gestaltung in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Verkehr, Sozialwesen, Kultur und Bildung sowie des Sports beratend, empfehlend oder initiativ an den Ratsausschusssitzungen teilzunehmen.
Um die Positionen und Initiativen des SBR zu entwickeln, hat der Beirat zwei Arbeitsgruppen gebildet: die AG „Soziales“ sowie die AG „Stadtentwicklung“. Beide AGs haben aus ihrer Mitte eine Sprecherin / einen Sprecher und deren Vertretungen gewählt. Diese Personen vertreten den SBR in den jeweiligen Ratsausschüssen.
Dabei fokussiert die AG Soziales auf den Ausschuss für Generationen und Soziales (AGS) sowie auf den Schul-, Sport- und Kulturausschuss (SSKA). Die AG Stadtentwicklung ist die Plattform, in der die Themen für folgende Ratsausschüsse diskutiert werden: Bau- und Digitalisierungsausschuss (BDA), Stadtentwicklungsausschuss (StEA) sowie Klima-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss.